Unser letzter Artikel über die deutsche Rente im Ausland hat auf X für viel Aufregung gesorgt. Insbesondere die Information, dass eine Riester-Rente nicht ins außereuropäische Ausland gezahlt wird, hat viele Leser schockiert. Auch uns war diese Nachricht bis zur Recherche zu dem Beitrag neu.
Unser befreundeter Versicherungsexperte Chris regte an, das Thema doch mit den Bausteinen Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge zu vervollständigen.
Auch zum Thema Riester-Rente hat er uns noch einen Hinweis gegeben: Riester kann im außereuropäischen Ausland verrentet werden, natürlich nur „förderschädlich“, sprich Zulagen und Steuerersparnis müssen zurück gezahlt werden. Die aus Zulagen und Steuerersparnis entstandenen Erträge dürfen allerdings behalten werden. Ob das ein Versicherer zu Beginn der Verrentung mitmacht, muss leider im Einzelfall geklärt werden.
Sollte ich die Riester-Rente schon beziehen und ins außereuropäische Ausland auswandern, wird die Rente weitergezahlt, aber die anteilige Förderung und Steuerersparnis ist ebenfalls zurück zu zahlen.
Auswandern als Rentner wird sexy
Aber auch komplizierter, sollte man hinzufügen. Die Kapitalflucht ist ein Thema, das Volkswirtschaften schon immer belastet hat. Wenn Millionen von Rentnern auswandern, geben sie ihr Geld nicht mehr im Gertrudenhof, sondern in der Bar Farang oder im Hotel Paradise aus. Das ist ein Problem für ein Land, das es gewohnt ist, fürstliche Einnahmen umzuverteilen. Die libertäre Binsenweisheit „people vote with their feet“ bringt es auf den Punkt: Auswandern als Rentner ist auch eine Art Urnengang.
Nun ans Eingemachte: Wer nachlesen möchte, was mit der Riester-Rente im Falle eines Umzugs nach Puerto Rico passiert, klickt am besten hier: Riester im Paradies
Chris, vielen Dank, dass Du dir noch einmal Zeit für unsere drei Fragen nimmst!
Ansprüche aus der Altersvorsorge für Rentner, die auswandern
Was passiert mit meiner Rurüp-Rente, wenn ich meinen Ruhestand am Strand von Koh Samui verbringen möchte?
Der Bezug der Rürup-Rente ist auch im Ausland möglich. Für die Besteuerung gilt das Wohnsitzland, also wird dort besteuert, wo ich mehr als sechs Monate im Jahr verbringe. Es kann für mich als Rentner im Ausland also sogar positiv sein, wenn in meiner neuen Heimat eine günstigere, steuerliche Situation herrscht. Auf jeden Fall ratsam ist der Gang zum Steuerberater, um die beste steuerliche Option zu finden.
Martin hat das Glück, eine üppige betriebliche Altersvorsorge zu erhalten. Zahlt der ehemalige Arbeitgeber die auch nach Costa Rica?
Da Du so konkret fragst, ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge auch nach Costa Rica zahlt: Das würde voraussetzen, dass als Durchführungsweg zum Beispiel eine Direktzusage besteht. Es muss also mit dem Arbeitgeber geklärt werden, wer die höheren Überweisungskosten, die Wechselkurse und den administrativen Aufwand trägt. Grundsätzlich kann eine betriebliche Rente auch im Ausland bezogen werden und ebenso grundsätzlich gelten für die Besteuerung die gleichen Grundsätze wie beim Rentenbezug im Inland. Sprich, ist Martin in Costa Rica steuerlich ansässig, muss die Rente auch dort versteuert werden und Martin muss sich auch selbst darum kümmern. Der Besuch beim Steuerberater ist auch hier obligatorisch.
Susanne hat auf ihren Finanzberater gehört und viel Geld in ihre private Altersvorsorge gesteckt. Was geschieht mit diesem Vermögen, wenn sie den Ruhestand in Südafrika verbringen möchte?
Auch hier gilt wieder das Sitzlandprinzip: Es ist dort zu versteuern, wo ich überwiegend wohne! Die Rente sollte in voller Höhe ausgezahlt werden, die Versteuerung obliegt mir selbst. Mehr gibt es bei der privaten Rente nicht zu beachten.